die in regelmäßigen Intervallen stattfindenden U-Untersuchungen überwachen Gesundheit, Entwicklung & Wohlbefinden von Geburt bis Schulpflichtende & dienen frühzeitiger Erkennung evt. gesundheitlicher Probleme & Entwicklungsstörungen.

Sie minimieren potenzielle Risiken anhand langfristiger Verlaufskontrollen. So können Entwicklungsstörungen & chronische Erkrankungen nachverfolgt & entsprechende Behandlungen angepasst werden.

Insbesondere wegen des Kindeswohls & der Prävention werden sie mittlerweile von den Jugendämtern der verschiedenen Bundesländer, je nach Bundesland mehr oder weniger streng, überwacht & eine Nichteinhaltung dieser Termine kann durchaus rechtliche Konsequenzen haben.

 

Hauptnutzen der U-Untersuchungen sind im Wesentlichen

🔅Früherkennung von gesundheitlichen Problemen wie z.B. Herzfehler, Seh- & Hörstörungen, Entwicklungsverzögerungen & angeborenen Erkrankungen;

🔅ärztliche Überwachung der körperlichen Entwicklung, also  Wachstum, Gewicht, Kopfumfang & motorische Fähigkeiten;

🔅Entwicklung der Sinne & kognitiven Fähigkeiten werden durch Tests der Sinnesorgane wie Seh- & Hörvermögen sowie der sprachlichen & kognitiven Entwicklung überprüft;

🔅Impfungen & die damit einhergehende Prävention von Krankheiten, wobei verschiedene Impfungen angeboten werden.

Die sogenannte Grundimmunisierung für Säuglinge, Kinder & Jugendliche umfasst Impfungen, die von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des einzelnen Menschen & der Allgemeinheit sind. Die einzelnen Impfungen sind empfohlenen Impfterminen zugeordnet:

 

💉Diphtherie

💉Tetanus

💉Poliomyelitis (Kinderlähmung)

💉Infektion mit Haemophilus influenzae

    Typ b (Hib)

💉Pertussis (Keuchhusten)

💉Hepatitis B

💉Masern, Mumps, Röteln (MMR)

💉Varizellen (Windpocken)

💉Rota-Viren, Pneumokokken-Infektion

💉Meningokokken-C-Infektion

💉HPV (Humanes Papillomvirus)

 

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/impfungen/schutzimpfungen

 

Inkraftsetzung des sogenannten „Masernschutzgesetz“ war am 01.03.2020. Seitdem müssen Kinder, sobald sie eine ( & auch meine ) gemeinschaftliche Institution besuchen, gegen Masern geimpft sein. Der Impfstatus wird hier anhand der vom Kinderarzt auszufüllenden Bescheinigung überprüft